PATENTANMELDUNG (national/international)

Um Ihre Erfindung zu schützen, haben Sie die Möglichkeit ein Patent anzumelden. Aus diesem Grund haben Sie wahrscheinlich auch den Weg zu uns gefunden. Hierbei sind Regularien einzuhalten, die optimalerweise durch einen Experten beurteilt und angewendet werden. Das Patent ist eines der bekanntesten gewerblichen Schutzrechte – national wie auch international. Gern bieten wir hierzu in einem ersten persönlichen und kostenlosen Gespräch eine Ersteinschätzung. Weitere Informationen finden Sie zudem in den folgenden Abschnitten.


Erfindung

Was genau ist eine Erfindung und ab wann macht es Sinn, sich mit einer Patentierung auseinanderzusetzen? Eine wichtige Frage, denn die Konkurrenz ist ebenfalls ständig mit der Entwicklung von neuen Erfindungen bzw. Innovationen beschäftigt und beobachtet den Markt. Ungeschützte Ideen können sehr schnell durch die Konkurrenz kopiert bzw. in ähnlicher Funktion /Ausstattung auf den Markt gebracht werden, hier kann ein Patentanwalt mit entsprechender Expertise schnell ein erstes Urteil abgeben und beraten. Doch ab wann gilt etwas als Erfindung? Eine Erfindung ist genau genommen eine neue Erkenntnis, die bisher nicht dagewesen ist. Gemäß des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (Zitat) „löst eine Erfindung ein konkretes Problem mit den Mitteln der Technik. Der für eine Patentierung notwendige technische Charakter bedingt, dass zur Erreichung des Ziels Naturgesetze genutzt werden. Die Erfindung kann hierbei ein Produkt oder ein Verfahren sein.“ Erfindungen kann es aber auch im kulturellen Bereich geben.


Anmeldung

Soll diese Erfindung nun über eine Patentanmeldung gesichert werden, findet eine Prüfung hinsichtlich des vermeintlichen Schutzgegenstandes durch das Patentamt (DPMA oder EPA) statt. § 1 des Patentgesetzes (PatG) legt fest, welche Voraussetzungen hierfür zu erfüllen sind, so muss die Erfindung u.a. neu sein, auf einer erfinderische Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sein. Für eine Anmeldung sind diverse Unterlagen einzureichen.
Sehr wichtig sind in dem Zusammenhang die Patentansprüche. Hierüber wird der Schutzumfang des Patents definiert. Eine präzise Formulierung ist daher dringend erforderlich, d.h. alle unter Schutz zu stellenden technischen Merkmale müssen in den Ansprüchen exakt angegeben werden. (Quelle: LINK) Die Kosten für eine Anmeldung belaufen sich auf die Anmeldegebühr und das Prüfungsverfahren, hinzukommen Kosten für die Aufrechterhaltung des Patents und den beauftragten Patentanwalt. Jostarndt Patentanwälte übernehmen dabei eine Vielzahl von möglichen Services:

  • Durchführen von Neuheitsrecherchen bzw. Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherchen
  • Beratung bei der weltweiten Erlangung, Verteidigung, Verwertung und Durchsetzung von Schutzrechten. Dazu gehört die Bewertung von Erfindungen, Marken und Mustern und Beratung bei der Auswahl der optimalen Schutzrechtsart
  • Bewertung von Schutzrechtsportfolien im Falle von Mergers and Akquisitions, sowie Schutzrechtsübertragungen
  • Durchführung von und Vertretung in nationalen, regionalen und internationalen Verfahren zur Anmeldung und Erlangung, Verteidigung, Aufrechterhaltung der Schutzrechte sowie bei Einsprüchen und Widersprüchen. Dazu gehören u.a. Beschwerde-, Löschungs- und Beschränkungsverfahren sowie die Eintragung von ergänzenden Schutzzertifikaten
  • Durchsetzung von Rechten in außergerichtlichen Verfahren, im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes und auf dem Klageweg
  • Beratung bei der Verwertung von Schutzrechten und Lizensierungsverfahren
  • Empfehlung, Durchführung und Vertretung bei Nichtigkeitsklagen für Kläger und Beklagte in allen Instanzen einschließlich des Bundespatentgerichts und des Bundesgerichtshofs

Patentmonitoring (Alerts oder SDI)

Steht ein Patent vor der Anmeldung oder bestehen bereits Patentansprüche, so ist die Arbeit nicht beendet. Ein ständiges Monitoring schützt Ihre Erfindung und Idee, vor und nach der Anmeldung. Der Grund ist hierbei ganz einfach; Patentmonitoring hilft, Kosten für Doppelentwicklungen zu vermeiden. Dieser Prozess ist mit Aufwand verbunden, doch lohnt es sich bei Innovationen, welche die Finanzierung eines Unternehmens sichern. Das Monitoring umfasst zumeist Länder, in denen ein Unternehmen produziert und Märkte, welche beliefert werden. Gleichzeitig kann dabei beobachtet werden, welche Neuanmeldungen durch die Konkurrenz getätigt werden. Unsere Recherchestrategien umfassen dabei innovative Möglichkeiten.


Investitionsbasis

Europäische Unternehmen haben in den vergangenen Jahren die Zahl der Patentanmeldungen erhöht, waren es knapp 148.000 in 2013 erhöhten sich die Zahlen auf 166.000 Patentanmeldungen in 2017 (+3,9% zu 2016). Die steigende Anzahl spiegelt auch die Attraktivität des europäischen Marktes und die Innovationskraft wieder. Vorreiter sind hierbei u.a. Huawei und Siemens als deutsches Unternehmen (Quelle: EPA 2018). Deutsche Unternehmen sind in Europa bei Anmeldungen weiterhin an der Spitze. Dies hat auch wichtige Gründe, denn Patente stellen eine optimale Innovations- und Investitionsbasis dar.


Patenterteilung

Bis zur Erteilung eines Patents können mehrere Jahre vergehen. Nach einer erfolgreichen Prüfung der Patentanmeldung kann ein Patent erteilt werden. Eine Patentanmeldung bleibt für 18 Monate geheim, danach wird sie offen gelegt bzw. veröffentlicht. Es gibt Sonderregelungen, die gesondert zu betrachten sind. Mit der Veröffentlichung der Patenterteilung im Patentblatt gilt das Schutzrecht des Patentinhabers. Ein erteiltes Patent ist maximal für 20 Jahre gültig, die mit dem Tag nach der Anmeldung des Patents beginnen.