In viele Unternehmen kommt immer wieder die Frage auf, ob es eine Möglichkeit gibt, eigene Produkte und Marken international zu schützen. Die Antwort lautet: Ja. Durch die Sicherung internationaler Markenregistrierungen können Unternehmen ihre Marken weltweit schützen.
Internationale Markenbildungen: Kann eine europäische Marke international schützen?
Eine Marke ist der Eckpfeiler der Markenidentität eines jeden Unternehmens und oft einer seiner wertvollsten Vermögenswerte. Eine Marke kann ein Wort, ein Satz, ein Logo, ein Symbol, ein Design oder ein Ausdruck sein. Entwickler, Hersteller und Vertreiber von Waren und Dienstleistungen werden darüber identifiziert. Viele Menschen wissen, wie wichtig es ist, eine nationale deutsche Marke oder eine europäische Marke anzumelden. Aber eine der häufigsten Fragen, die dabei immer wieder aufkommt, ist, ob eine europäische Markeneintragung auch Markenrechte außerhalb der Europäischen Union schützt.
Und die Antwort lautet: Eine europäische Marke schützt nicht außerhalb der Europäischen Union. Ebenso nicht in Großbritannien, Norwegen, der Schweiz, der sonstigen europäischen Nicht-EU-Staaten und vor allem nicht außerhalb Europas.
Internationale Markenanmeldung
Wenn eine Marke international für Waren und Dienstleistungen geschützt werden soll, muss in jedem gewünschten Land, in dem Schutz gesucht wird, eine internationale Markenanmeldung eingereicht werden.
In der Vergangenheit war die Beantragung von internationalem Markenschutz uneinheitlich und verwirrend. Denn jedes Land hatte seine eigenen internen Gesetze und Vorschriften für das Markenanmeldeverfahren. Mit der Einführung und Umsetzung verschiedener multinationaler Anmeldesysteme und Verträge ist das internationale Markenanmeldeverfahren für ausländische und inländische Unternehmen derweil viel effizienter geworden.
Was sind die Vorteile einer internationalen Markenanmeldung?
Die Entscheidung, eine internationale Markenanmeldung einzureichen, hat mehrere Vorteile. Ein Vorteil ist, dass multinationale Anmeldesysteme es einem Anmelder ermöglichen, eine Anmeldung in einer einzigen Sprache für eine einmalige Anmeldegebühr einzureichen. Und somit Schutz in den ausgewählten Mitgliedsländern zu bekommen. Im Falle des Madrider Protokolls umfasst dies die Anerkennung in einer wachsenden Liste von über 112 Ländern. Nach der Erteilung des Schutzes hat der Markeninhaber das ausschließliche Recht, seine Marke in Verbindung mit den in der Eintragungsurkunde für die Marke angegebenen Waren oder Dienstleistungen in jedem Mitgliedsland zu benutzen. Selbstverständlich kann der Markeninhaber diese Rechte lizensieren und so zusätzliche Einnahmen erzielen.
Einer der am meisten unterschätzten Vorteile internationaler Marken ist die Möglichkeit des Markeninhabers, seine Marke bei verschiedenen ausländischen Zollämtern registrieren zu lassen. Denn dadurch kann die Identifizierung und Beschlagnahme oder anderweitige Verhinderung des Vertriebs gefälschter Produkte unterstützt werden. In den USA ist dies beispielsweise die U.S. Customs and Border Protection (CBP) eine Abteilung des United States Department of Homeland Security. Diese spielt eine wichtige Rolle bei der Überwachung und Beschlagnahme von Piraterieprodukten.
Die Registrierung ermöglicht es den Zollämtern, die Einfuhr rechtsverletzender Waren insbesondere an ihren Eingangshäfen und auch bei Luftfracht zu identifizieren und zu stoppen. Für Unternehmen, die häufig mit Fälschungen konfrontiert sind, können die Registrierungen bei den ausländischen Zollbehörden ein unschätzbares Instrument sein.
Wie kann ich meinen Firmennamen oder mein Logo international schützen lassen?
Da die Einreichung einer inländischen Markenanmeldung wahlweise bei dem Deutschen Paten- und Markenamt als deutsche Markenanmeldung oder bei der EUIPO eine Voraussetzung für die Einreichung einer internationalen Markenanmeldung ist, beginnt der Prozess der Einreichung einer entsprechenden Markenanmeldung als inländische Anmeldung:
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Einreichen einer Markenanmeldung in einem Heimatland
Nachdem eine Markenanmeldung eingereicht wurde und die Anmeldebestätigung vorliegt, kann der internationale Markenschutz beantragt und die gewünschten Länder bestimmt werden (d.h. ausgewählt werden).
Das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis wird hierbei bereits für die deutsche oder europäische Markenanmeldung so formuliert, dass es den Standards für internationale Markenanmeldungen entspricht. Bei der Einreichung einer internationalen Markenanmeldung können wir als Kanzlei dafür sorgen, dass die Liste der Waren oder Dienstleistungen in der internationalen Markenanmeldung mit der Liste in der nationalen Anmeldung übereinstimmt. Zu beachten ist dabei, dass die internationale Anmeldung auch einen engeren Umfang an Waren und Dienstleistungen haben kann. Eine solche Reduzierung des Schutzumfanges ist beispielsweise sinnvoll, wenn insbesondere für den Schutz in wirtschaftlich weniger bedeutenderen Ländern Kosten reduziert werden sollen.
Zunächst werden ein oder mehrere Länder ausgewählt, in denen ein zusätzlicher Markenschutz gewünscht wird. Falls ein Markenschutz nur in einem oder wenigen zusätzlichen Ländern gewünscht wird, kommt für den Schutz alternativ auch eine nationale Markenanmeldung in Betracht. Auch wenn die internationale Anmeldung im Regelfall günstiger ist, prüfen wir stets, ob und wann diese Alternative sinnvoll ist und beraten entsprechend.
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Überprüfung durch das Internationale Büro
Das Internationale Büro der WIPO prüft im nächsten Schritt die Markenanmeldung. Und stellt dabei sicher, dass alle Anmeldegebühren für die gewünschten Länder entrichtet wurden. Ist dies der Fall, prüft die WIPO die Anmeldung formell. Trägt die Marke in das internationale Register ein und veröffentlicht die internationale Registrierung im Blatt für internationale Marken der WIPO. Die WIPO stellt dann eine Bescheinigung über die Eintragung aus und benachrichtigt das Amt für geistiges Eigentum des betreffenden Landes.
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Überprüfung in des benannten Ländern
Jedes in der internationalen Anmeldung benannte Land prüft dann unabhängig die Markenanmeldung. Zudem kann dieses eine „Widerspruchsfrist“ für die angemeldete Marke einleiten. Jedes Land hat hierbei eigene nationalen Standards für die Erteilung oder Genehmigung von Markenanmeldungen. Wenn ein Land die Marke nicht zurückweist oder ein Widerspruch nicht rechtzeitig eingelegt wird, erteilt die WIPO den Schutz für das benannte Land.
Im Rahmen des Madrider Protokolls kann ein Markenanmelder die Einreichung eines separaten Antrags auf Markeneintragung in jedem Land vermeiden. So kann der Anmelder in seinem Heimatland eine internationale Anmeldung einreichen. Diese wird im nächsten Schritt an das Internationale Büro der WIPO und die Ämter für geistiges Eigentum der benannten Länder weitergeleitet. Ein Anwalt vor Ort, der mit den Markenämtern der einzelnen Länder zusammenarbeitet, muss nicht beauftragt werden.
Das Madrider Protokoll erhielt seinen Namen historisch beruhend auf zwei Verträgen: dem Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken von 1891 und dem Protokoll zum Madrider Abkommen von 1996. Diese wurden von den Mitgliedsländern nach diplomatischen Konferenzen in Madrid, Spanien, 1996 vereinbart.
Wer kann das Madrider Protokoll nutzen?
Jedes Unternehmen, das in einem der 128 Mitgliedsländer tätig ist, kann über das Madrider Protokoll eine Marke international registrieren lassen. Jeder, der Staatsbürger ist, d.h. seinen Wohnsitz in einem Mitgliedsland hat oder dort eine Industrie- oder Handelsniederlassung betreibt, kann die Vorteile des internationalen Registrierungssystems in Anspruch nehmen.
Wie viele Länder verwenden das Madrider Protokoll?
Dem Madrider Protokoll sind 112 Mitglieder aus 128 Ländern beigetreten. Sie werden als Mitglieder beziehungsweise Vertragsparteien der Madrider Union betrachtet. Auf diese Länder entfallen zusammen über 80 % des Welthandels.
Zusammenfassung
Zusammengefasst bietet eine internationale Markenanmeldung wirksamen Schutz und erhöht signifikant den Wert eines Markenportfolios.
Fragen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, damit wir Sie über mögliche Handlungsoptionen informieren und Sie bei einer eine auf Ihre wirtschaftlichen Ziele optimierte Markenstrategie beraten.
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