Der Begriff sagt Ihnen bisher nichts? Dann ist dies in diesem Fall etwas Positives, da es höchstwahrscheinlich noch keinen Kontakt mit einem Patent – Troll gab. Was sich genau dahinter verbirgt und wie der richtige Umgang aussehen kann, ist Thema des Artikels: Patent-Troll – was sich dahinter verbirgt und der richtige Umgang.
Was genau ist ein Patent-Troll?
Eine Patent – Troll Definition gemäß Tobias Frick lautet „Patenttrolle verwenden eine patentierte Erfindungsidee weder für eigene Produktionstätigkeiten noch sind diese erfinderisch tätig. Sie setzen die patentrechtlichen Ansprüche zwecks Aufbaus einer Drohkulisse strategisch ein. Ziel ist das Erreichen einer Situation, in welcher der Betroffene den Abschluss einer überhöhten Lizenzvereinbarung als die vorteilhafteste Lösung ansieht“ (Zitat: «Patent – Trolling» – Rechtsmissbräuchliche Verwendung des Patentrechtes?, 2014, Peter Lang). Dabei handelt es sich folglich um eine natürliche oder juristische Person oder Unternehmen, welche/s Patente ausschließlich zur Erwirtschaftung von Gewinnen durch Klagen verwaltet. Dies zur Folge haben hierbei Patente nicht den vorrangigen Zweck des Schutzes einer Erfindung bzw. Innovation. Patenttrolle waren bisher vorrangig in den USA aktiv, aber auch in Deutschland und Europa gibt es vermehrt Fälle. Attraktiver sind allerdings die möglichen Schadensansprüche in den USA, ein möglicher Anspruch in Deutschland fällt erheblich geringer aus.
Wie der richtige Umgang mit Patent-Trolls aussehen kann!?
Zur Durchsetzung des Patentrechts besteht gemäß PatG die Möglichkeit der Patentverletzungsklage (§ 142a PatG), einer einstweiligen Verfügung und/oder einem Antrag auf Grenzbeschlagnahme. Eine mögliche Verletzung des Patentschutzes wird zunächst immer schriftlich abgemahnt, so haben abgemahnte Patentinhaber/innen immer die Möglichkeit den Unterlassungsanspruch (§ 139 Abs. 1 PatG), Schadensersatzanspruch (§ 139 Abs. 1 PatG) oder Vernichtungsanspruch (§ 140 a PatG) auf Gültigkeit zu prüfen. Ob Erfindungen wirklich einzigartig sind oder Rechte von Dritten verletzen ist dann unmittelbar zu prüfen. Optimalerweise wurde bereits vor der Patentanmeldung eine umfassende Prüfung durchgeführt. Doch gerade im Falle von Patent – Trolls sind Experten tätig, die sich auf die Prüfung von Rechteverletzungen spezialisiert haben und einen Unterlassungsanspruch mit finanziellem Ausgleich anstreben. Die Sprache des Schreibens, die Höhe der Forderungen und auch die Vehemenz geben oftmals erste Hinweis auf Patent-Trolle.
Insbesondere kleinere Unternehmen werden von derartigen Vorgehen aufgrund der Kosten einer Patentklage abgeschreckt. Eine finanzielle Einigung ist dabei sehr wahrscheinlich und führt nicht selten zur Abwicklung der Unternehmen. Alternativ trauen sich viele schlichtweg nicht eigene Entwicklungen zu veröffentlichen bzw. patentieren zu lassen. Oftmals zu Lasten der Start-Up-Szene und der Weiterentwicklung von Innovationen. Solche Vorgehen werden aber auch nicht selten von größeren Unternehmen angewendet, um Patentrechte gerichtlich durchzusetzen und kleinere, innovative Konkurrenten sowie deren Erfindungen abzuschrecken bzw. zu stoppen.
Um welche Art von Unternehmen es sich final handelt, sollte immer detailliert recherchiert werden, um zu erkennen, was das Ziel der Klage sein wird. Oftmals werden viele Unternehmen gleichzeitig abgemahnt, dies zu recherchieren kann ebenfalls helfen. Hierbei sollte immer ein Experte bzw. Patentanwalt hinzugezogen werden, der die entsprechende Expertise und Erfahrungen mitbringt. Wichtig ist dabei immer die Ruhe zu bewahren und zu schauen, welche Rechte der/die Patentinhaber/in hat, die Beweise einer möglichen Patentrechtsverletzung herauszuarbeiten und Ansätze einer Ungültigkeit der Ansprüche nachzuweisen.
Patenttrolle sind schon seit längerem vielen ein Dorn im Auge. So gibt es Gesetzesentwürfe aber auch Einzelpersonen und Vereinigungen, die mit verschiedenen Ansätzen den Aktivitäten der Patent – Trolls entgegenwirken sollen.
Aktuelle Fälle möglichen Patent-Trollings
Nachfolgend nennen wir Beispiele möglichen Patent-Trollings. Wobei die Bezeichnung „möglichen Patent-Trollings“ eine Meinungsäußerung von uns ist und selbstverständlich nicht der richterlichen Bewertung der streitigen Gegenstände, insbesondere bezüglich des Vorliegens von Patentverletzungen und der wettbewerbsrechtlichen Lauterkeit der Schutzrechtsdurchsetzung, vorweggreifen soll.
- Ein Beispiel aus dem Frühjahr 2021 zeigt ein Unternehmen aus Irland, welches 123 Patente von LG, dem/r Patentinhaber/in, kaufte. Besagtes Unternehmen hatte sich von der Mobile-Sparte getrennt und beabsichtigte keine weiteren Projekte im Smartphone-Sektor. Der Verkauf der Patente war folglich eine mögliche logische Konsequenz. Doch machen Patente nicht selten auch den Unternehmenswert aus. In diesem Fall sollte der Verkauf dem Unternehmen direktes Kapital bringen. Auffällig dabei ist, dass das Unternehmen aus Irland eine sogenannte NPE (non-practicing entity) ist und somit nicht aktiv in der Vermarktung, Produktion oder Lizensierung von Smartphones tätig ist. Es liegt also nahe, dass ausschließlich die Patente von Relevanz sind; ein deutlicher Hinweis für einen möglichen Patent – Troll.
- Zuletzt im April 2021 gewann Intel einen Prozess gegen Patenttrolle. Dabei ging es um Streitwerte in Milliardenhöhe. Der Kläger, VLSI Technology, warf Intel eine Patentverletzung im Falle von zwei Patenten vor. VLSI Technology selbst verkauft oder vermarktet keine Produkte. Ausschließlich die Verwaltung von Patenten steht im Fokus und mögliche Klagen bei Patentrechtsverletzungen. (Quelle: https://www.heise.de/news/Milliarden-Klage-Intel-gewinnt-in-zweiter-Klage-gegen-Patent-Troll-6026594.html?wt_mc=rss.red.ho.ho.rdf.beitrag.beitrag)
Generell kann die Rechtschaffenheit solcher Unternehmen wohl in Frage gestellt werden. Doch zahlreiche Beispiele zeigen, dass das Geschäftsmodell Erfolg haben kann. Und ohne weitere gesetzliche Regelungen sind dem/r Patentinhaber/in fast keine Grenzen gesetzt, außer eben die Entscheidungen der zuständigen Gerichte.
Haben Sie Fragen zum Thema „Patenttrolle“ oder wünschen ein kostenloses Erstgespräch bzgl. Ihrer Erfindung?! Dann schreiben Sie uns eine Email an: aachen (at) jostarndt.de
(Bildquelle: song_about_summer/shutterstock.com)